Nr. 8.4 VV Öffentliches Auftragswesen
Energieeffiziente Beschaffung
Zur angemessenen Berücksichtigung von Aspekten des Umwelt- und des Klimaschutzes können sich die öffentlichen Auftraggeber im Hinblick auf die Energieeffizienz an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Mai 2020 (BAnz AT 26.05.2020 B1) in der jeweils geltenden Fassung orientieren.