Nr. 6.4 VV Öffentliches Auftragswesen
Scientology-Schutzerklärung
1Zur Abwehr von Einflüssen der Organisation „Scientology“ im Bereich des öffentlichen Dienstes ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Beratungs- und Schulungsleistungen die folgende Erklärung zu verlangen: „Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.2Bei einem Verstoß ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.3Weitergehende Rechte bleiben unberührt.4Ort, Datum, Unterschrift/Firmenstempel.“ Die Erklärung ist zusammen mit dem Angebot abzugeben, anderenfalls ist das Angebot gegebenenfalls nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO auszuschließen.