Anlage VV Öffentliches Auftragswesen
zu Nummer 9.2.2: Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Anlage zu Nummer 9.2.2 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
11 Warengruppe oder Artikel Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Warengruppen oder Artikel betroffen: a) Textilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen, b) Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist, c) Agrarerzeugnisse, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis, d) Schnittblumen, e) Spielwaren und Sportbälle, f) Holzwaren, g) Lederwaren und Gerbprodukte.2Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden?3Ja Nein, dann weiter mit der Erklärung unter Nummer 3.
12 Nachweis a) Ich sichere zu/Wir sichern zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.2Der Nachweis wird durch ein vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlangtes Gütezeichen oder in anderer geeigneter Weise erbracht.3Nachweis durch: _____________________________ Ausgestellt durch: ____________________________________
b) Kann ein Nachweis nach Buchst. a) nicht erbracht werden, ist folgende Erklärung notwendig: Ich sichere zu/Wir sichern zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
3 Erklärung Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
_______________________________________________________________________________________ Ort, Datum Firmenstempel