Nr. 20 VV Öffentliches Auftragswesen
Inkrafttreten, Übergangsregelungen
1Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Ausnahme von Nummer 5.1 am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.2Nummer 5.1 tritt am 1. August 2022 in Kraft; für die Beschaffung preisgebundener Bücher ist bis 31. Juli 2022 weiter nach Nummer 2.2 Abs. 3 der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 (MinBl.3S. 48; 2020 S. 222) zu verfahren.4Vergabeverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift begonnen wurden, sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu beenden.