Bundesland

§ 16d EU VOB/A

Wertung

Materialien zu § 16d EU VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 16d EU

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Stelle wertet ausschließlich anhand veröffentlichter Kriterien und Gewichtungen. Diese müssen den Auftragsbezug wahren, überprüfbar sein und Willkür ausschließen. Personalqualifikation kann zählen, wenn sie die konkrete Ausführungsqualität wesentlich beeinflusst.

Auch ein Festpreis mit reinem Qualitätswettbewerb ist möglich. Bei Lebenszykluskosten sind Daten und Berechnungsmethode vorher anzugeben.

Ungewöhnlich niedrige Angebote sind vor einer Ablehnung unter Einbeziehung der Erklärungen des Bieters zu prüfen; Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht können die zwingende Ablehnung begründen. Konzeptnoten brauchen nachvollziehbare Gründe; Preisabstand ist nur Aufklärungsindiz.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 4.4.2017 – X ZB 3/17, Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366. Ein transparentes Notensystem benötigt nicht stets vorab ausformulierte Punktstufen, wohl aber eine eingehende Dokumentation der qualitativen Angebotswertung.

BGH, Beschluss vom 31.1.2017 – X ZB 10/16, Notärztliche Dienstleistungen, NZBau 2017, 230, ECLI:DE:BGH:2017:310117BXZB10.16.0. Ein erheblicher Preisabstand oder andere Indizien können einen Anspruch des Mitbieters auf Preisaufklärung begründen; Geheimnisschutz ist im Nachprüfungsverfahren konkret abzuwägen.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Irene Lausen, Angebote mit unangemessen niedrigen Preisen, NZBau 2018, 585; Lena Haußmann/Christian P. Kokew, Wertung von Konzepten – Auslegung, Aufklärung und andere Herausforderungen, NZBau 2024, 258.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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