Bundesland

§ 11b EU VOB/A

Ausnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel

Materialien zu § 11b EU VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 11b EU

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Nicht allgemein verarbeitbare Formate, besondere Geräte und bestimmte Lizenzhindernisse können einen anderen Unterlagenweg rechtfertigen. Vertrauliche Unterlagen folgen zusätzlich den Schutzregeln der VgV. Bei fehlendem elektronischen Unterlagenzugang ist grundsätzlich die geregelte Verlängerung um fünf Tage zu beachten; die gesetzlichen Dringlichkeitsausnahmen bleiben bestehen.

Für die Angebotseinreichung können unter anderem physische Modelle oder besonders schutzwürdige Daten andere Wege tragen. Die Gründe sind im Vergabevermerk festzuhalten.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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