Bundesland

§ 3 EU VOB/A

Arten der Vergabe

Materialien zu § 3 EU VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3 EU

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Im offenen Verfahren können alle interessierten Unternehmen unmittelbar Angebote abgeben. Das nicht offene Verfahren trennt öffentliche Bewerbung und Angebotsphase. Verhandlungsverfahren gestatten innerhalb der geltenden Grenzen die inhaltliche Verbesserung von Angeboten; der Dialog dient zunächst der Ermittlung geeigneter Lösungen.

Die Innovationspartnerschaft verbindet Forschung und spätere Beschaffung, sofern der Bedarf am Markt noch nicht befriedigt werden kann. Die bloße Bezeichnung eines Projekts als innovativ ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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