VV-LHO M-V zu § 44
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und Verwaltungsvorschriften – § 44 Zuwendungen einschließlich aller zugehörigen Anlagen – PDF-Seite 145
1Abweichungsmöglichkeit Die Bewilligungsbehörde kann bei Vorliegen besonderer Umstände eine andere Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises festlegen.25.3.6.2 Bestandteile Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer Belegliste.“ Abweichungsmöglichkeit Im Falle der Festbetragsfinanzierung als fester Teilbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben (Nummer 2.2.1 Satz 1 Variante 1) soll die Bewilligungsbehörde einen angemessenen Nachweis der Durchführung des Vorhabens zulassen.3Im Falle der Festbetragsfinanzierung mit der Festsetzung auf das Vielfache eines Betrags (Nummer 2.2.1 Satz 1 Variante 2) soll die Bewilligungsbehörde einen angemessenen Nachweis des dem Festbetrag zugrundeliegenden Vielfachen eines Betrags, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt, als Verwendungsnachweis zulassen.4Bei der Bemessung von zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens auf der Grundlage fester Beträge (Nummer 2.4.1) soll die Bewilligungsbehörde einen angemessenen Nachweis der den festen Beträgen zugrundeliegenden Einheit im Verwendungsnachweis zulassen.55.3.6.3 Sachbericht Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen.“ Abweichungspflicht bei kommunalen Körperschaften Die Bewilligungsbehörde hat bei Baumaßnahmen folgende Nebenbestimmung ergänzend aufzunehmen: „Dem Sachbericht sind die Berichte der vom Zuwendungsempfänger beteiligten fachlich zuständigen technischen staatlichen Verwaltungen beizufügen.“ 5.3.6.4 Zahlenmäßiger Nachweis Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben summarisch voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen.6Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten.7Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.“