VV-LHO M-V zu § 44
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und Verwaltungsvorschriften – § 44 Zuwendungen einschließlich aller zugehörigen Anlagen – PDF-Seite 168
1Anlage 2 zu VV zu § 44 (VV Nr. 6.2/VV-K Nr. 6 - ZBau) 4.5.3 Bau- und Ausführungsart (Baubeschreibung) des Bauwerks, der Baukonstruktion, der ver- und entsorgungstechnischen, maschinentechnischen, elektrotechnischen und anderen Anlagen und Einrichtungen, der Bevorratungen sowie diesen zugrunde liegende technische Vorschriften, der Außenanlagen, zur künstlerischen Ausgestaltung sowie zur Nachhaltigkeit der Planung, Begründung der Wirtschaftlichkeit bei mehreren Lösungsmöglichkeiten, Angaben zum Bauzustand (zum Beispiel Holzschutz- und Gründungsgutachten, Mauerwerksfeuchte) bei Umbauten/Umnutzung, 4.5.4 Bauzeitenplan und Baumittelbedarf in den einzelnen Haushaltsjahren, 4.5.5 die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahme (Vergabe und Ausführung), Stand der bauaufsichtlichen und sonstigen Genehmigungen und so weiter, 4.5.6 im Bedarfsfall zu erwartende Vermögensvorteile (Vorteilsausgleiche) oder Vermögensnachteile, 4.5.7 etwaige Leistungen und Verpflichtungen sowie eventuelle Rückflüsse nach den Gesetzen, Ortsstatuten und sonstigen Satzungen (Versorgungsanlagen).24.6 Kostenermittlung 4.6.1 Kostenberechnung Die Kosten sind für Hochbauten nach DIN 276, für andere Bauten entsprechend (gegebenenfalls nach Bauobjekten/Bauabschnitten unterteilt) zu ermitteln.3Die Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, sind gesondert auszuweisen.4Als Anlage sind, soweit erforderlich, Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen anderer Art, deren Ergebnisse der Kostenberechnung zugrunde gelegt wurden, beizufügen (zum Beispiel auf Grundlage von Kostenkennwerten oder Vergleichsobjekten).54.6.2 Flächen und Rauminhalte Bei Hochbauten sind die Flächen und Rauminhalte nach DIN 277, bei Wohngebäuden die Wohnflächen nach DIN 283 zu ermitteln.6Etwaige Abweichungen vom anerkannten Raum- und Funktionsprogramm sind darzustellen.74.6.3 Planungs- und Kostendatenblatt Die ermittelten Kosten sind im Planungs- und Kostendatenblatt darzulegen.84.7 Wirtschaftlichkeitsberechnung