VV-LHO M-V zu § 44
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und Verwaltungsvorschriften – § 44 Zuwendungen einschließlich aller zugehörigen Anlagen – PDF-Seite 171
Anlage 3 zu VV zu § 44
(VV Nr. 15.2)
1Grundsätze für Förderrichtlinien 1. Gliederungsschema 1.1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.2 Gegenstand der Zuwendung 1.3 Zuwendungsempfänger 1.4 Zuwendungsvoraussetzungen 1.5 Zuwendungsart, Finanzierungsart, Höhe der Zuwendung 1.6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen 1.7 Verfahren 1.8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 2. Erläuterungen zum Gliederungsschema 2.1 Allgemeine Grundsätze Nur zuwendungsspezifische Besonderheiten, insbesondere Anweisungen zum Verfahren, notwendige Ergänzungen zu den VV/VV-K und - nur soweit unumgänglich - von den VV/VV-K abweichende Vorschriften sind in den Richtlinien zu regeln.2Durch die Vorgabe eines Gliederungsschemas sollen die Richtlinien vereinheitlicht, gestrafft und Aufstellung, Überprüfung und gegebenenfalls Berichtigung vereinfacht werden.32.2 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Da die im Haushaltsplan ausgewiesene Zweckbestimmung einschließlich der Erläuterung die Zielsetzung, die mit dem Einsatz von Landesmitteln verfolgt wird, häufig unvollständig oder zu allgemein umschreibt, ist es erforderlich, dass der Zuwendungszweck präzisiert und erläutert wird.4Die Erläuterung soll knapp, aber aussagefähig sein; d. h., die an die Zuwendung geknüpften Zielvorstellungen müssen so eindeutig bestimmt werden, dass sie später als Vergleichsbasis für die Messung und Bewertung des Programmerfolgs dienen können.5Beispiel: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt (nach § . . des Gesetzes . .) nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für . . . (konkrete Ziele sind zu benennen).