VV-LHO M-V zu § 44
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und Verwaltungsvorschriften – § 44 Zuwendungen einschließlich aller zugehörigen Anlagen – PDF-Seite 146
15.3.6.5 Belegliste Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „In der Belegliste sind die Einnahmen und Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufzulisten.2Aus der Belegliste müssen sowohl Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Rechnungsaussteller als auch das Zahlungsdatum und der Empfänger oder Einzahler sowie Gegenstand und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.3Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.4Soweit einzelne Bestandteile der Belegliste bereits vorgelegt wurden, ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich.“ Abweichungsmöglichkeit Die Bewilligungsbehörde kann auf die Vorlage der Belegliste verzichten, wenn die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung auch anhand des Sachberichts und des zahlenmäßigen Nachweises nachprüfbar ist.5Die Bewilligungsbehörde kann mit dem Verwendungsnachweis auch die erneute Vorlage der vollständigen Belegliste verlangen.65.3.6.6 Vorlage von Belegen Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „Belege sind auf Anforderung der Bewilligungsbehörde vorzulegen.“ Zu Nummer 5.3.6.6 Grundsätzlich reicht die Anforderung von reproduzierten Belegen, auch in digitaler Form.7Nur soweit erforderlich soll der Originalbeleg angefordert werden.8Als Originalbeleg zählt auch ein Beleg, der nach einem rechtlich anerkannten Verfahren in ein elektronisches Dokument konvertiert wurde.95.3.6.7 Datenschutz Dritter Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die betroffenen Dritten über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Bewilligungsbehörde zu informieren.“ 5.3.6.8 Weiterleitung Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „Die von den Letztempfängern zu erbringenden Verwendungsnachweise sind dem Verwendungsnachweis beizufügen.“ 5.3.6.9 Bestätigung der Angaben Folgende Nebenbestimmung ist aufzunehmen: „Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig und zuwendungsfähig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.“