VV-LHO M-V zu § 44
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und Verwaltungsvorschriften – § 44 Zuwendungen einschließlich aller zugehörigen Anlagen – PDF-Seite 174
Anlage 3 zu VV zu § 44 (VV Nr. 15.2) 2.8.3 Zu beachtende Vorschriften Hier ist regelmäßig folgende Standardklausel aufzunehmen: „Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift Abweichungen zugelassen sind, und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.” 2.9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten In der Förderrichtlinie ist anzugeben, wann sie in und außer Kraft tritt.