VV-LHO M-V zu § 44
Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und Verwaltungsvorschriften – § 44 Zuwendungen einschließlich aller zugehörigen Anlagen – PDF-Seite 163
Anlage 1 der VV zu § 44
(VV-K)
Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen zur Projektförderung an
kommunale Körperschaften (VV-K)
1Inhaltsübersicht Präambel 1. Bewilligungsvoraussetzungen 2. Finanzierungsarten, Höhe der Zuwendung 3. (weggefallen) 4. (weggefallen) 5. (weggefallen) 6. Zuwendungen für Baumaßnahmen 7. (weggefallen) 8. Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheids, Rückforderung der Zuwendung und Verzinsung 9. (weggefallen) 10. (weggefallen) 11. (weggefallen) 12. Weiterleitung von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger 13. Fälle von geringer finanzieller Bedeutung 14. Besondere Regelungen Präambel Für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 entsprechend unter Berücksichtigung der nachfolgenden Abweichungen und Ergänzungen.2Mit Blick auf die nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik zu führende kommunale Haushaltswirtschaft beziehen sich die im Folgenden verwendeten Begriffe „Ausgaben“ und „Einnahmen“ auf Auszahlungen und Einzahlungen im Sinne von § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik.31. Bewilligungsvoraussetzungen 1.1 Abweichend von den Nummern 1.1.1 bis 1.1.3 der VV zu § 44 dürfen Zuwendungen nur gewährt werden, wenn 1.1.1 der Zuwendungszweck trotz Heranziehung aller eigenen Finanzierungsmittel und finanzieller Hilfen Dritter bei gleichzeitiger Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben der Zuwendungsempfänger ohne die Zuwendung nicht erreicht werden kann.4Zu den vorrangig heranzuziehenden Finanzierungsmitteln können auch Kredite in zumutbarer Höhe zählen.51.1.2 die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel und der mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers vereinbar ist.6Neben einer entsprechenden Erklärung hat der Zuwendungsempfänger eine aktuelle Datenauswertung aus dem „rechnergestützten Haushaltsbewertungs- und