HmbVgRL
08 Zuschlag_11-2022 – PDF-Seite 107
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 08
Zuschlag
02000000-
02000000-
Es gelten die folgenden zusätzlichen Maßgaben für die Erteilung
a. des Auftrags:
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Zutreffendes bitte auswählen:
- falls keine Leistungszeit vereinbart wurde, dann „sofort“ nach Auftragserteilung (§271 BGB) - nach gesonderter Aufforderung stets bei HmbTG-Veröffentlichung (Ziffer I.7.5 HmbVgRL).
Mit der Ausführung ist zu beginnen ☐ sofort nach Auftragserteilung.
☐ am (Datum).
☐ nach gesonderter schriftlicher Aufforderung der Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. ☐
Die Leistung ist fertig zu stellen ☐ spätestens am (Datum).
☐
Hinweis: Ist die Leistung kalendarisch bestimmt, kommt Auftragnehmer bei verspäteter Leistung ohne Mahnung in Verzug (§ 286 BGB).
1Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Hier bitte eine der beiden Alternativen auswählen, die andere kann gelöscht werden.2Falls in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ein Selbstausführungsgebot festgelegt wurde, ist zwingend die erste Alternative auszuwählen!
☐ Der Einsatz von Unterauftragnehmern (Nachunternehmern) bei der Leistungsausführung ist nicht gestattet.
☐ Bei der Leistungsausführung sind Unteraufträge für bestimmte (Teil-)Leistungen wie folgt erlaubt:
- Unterauftragnehmer:
für Leistungsteil:
- Unterauftragnehmer:
für Leistungsteil:
b. des Rahmenvertragsauftrags:
Laufzeit: Die Rahmenvereinbarung gilt für die Zeit vom bis .
Einzelaufträge: Zur Erteilung von Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung sind ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung genannten Stellen berechtigt.
Diese abrufberechtigten Stellen erteilen die Einzelaufträge mit dem Vordruck Auftragsschein oder über das elektronische Bestellwesen.
Der Vertragsschluss ist mit dem Zugang dieses Zuschlagsschreibens nach § 130 Abs. 1 BGB bewirkt.
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Hier kann die Vergabestelle festlegen, dass der Bieter/Vertragspartner eine Kopie des Zuschlagsschreibens als Empfangsbestätigung zurücksenden soll; ansonsten ist der folgende Satz zu löschen.
Um den Zugang dieses Schreibens sicherzustellen, senden Sie bitte eine Kopie des Schreibens als Empfangsbestätigung an uns zurück.
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!):
1Nach der Anordnung über die Befugnis zur Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 19.04.2001 in der Fassung vom 07.09.2021 bedürfen Erklärungen, durch die die FHH privatrechtlich verpflichtet werden soll, der schriftlichen Form.2Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von zwei Personen unterzeichnet sind, die zur Vertretung der FHH befugt sind.3Das gilt nicht
- für Rechtsgeschäfte, deren Wert 20.000 Euro inkl. USt. nicht übersteigt und
- für die elektronische Zuschlagserteilung im Rahmen der E-Vergabe (Abschnitt III Nr. 7.1 HmbVgRL).
Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen für die Auftraggeberin:
Zuschlag – 11/2022 3 von 4