HmbVgRL
06 Bewerbungsbedingungen (BWB)_01-2025 – PDF-Seite 99
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB)
Stand: 01.01.2025
Vorbemerkungen
1Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl.2I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl.3I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).
1In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl.2S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
1Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen.2Sie gelten für die Abgabe von Teilnahmeanträgen entsprechend.
1. Vergabeunterlagen
11.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin.2Ihre Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin.3Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln.4Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Beendigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren.5Er hat hierzu seine mit der Angebotserstellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
11.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.2Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen.3Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen.4Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten.5Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin während der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.
11.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.2Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum Angebotsausschluss führen.
2. Schutz des Wettbewerbs
12.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB).2Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
12.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll.2Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen.3Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt werden.
3. Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
13.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.2Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.
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