HmbVgRL
02_Aufforderung Angebotsabgabe_01-2024 – PDF-Seite 79
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe
3. Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen
Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nachforderung – die geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden nach § 42 Abs. 1 UVgO ausgeschlossen.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
☐ Vordruck Eignung
Der Vordruck Eignung enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Ausführungsbedingungen (vgl. §§ 31 ff. UVgO, §§ 122 ff. GWB und § 7 HmbVgG). ☐ Vordruck Bietergemeinschaft, sofern Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.
☐
☐
4. Losaufteilung
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 7.1 HmbVgRL.
☐ keine Losaufteilung
oder ☐ Angebote sind zulässig
☐ für ein Los
☐ für mehrere Lose
☐ für alle Lose
Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.
5. Nebenangebote sind
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Werden Nebenangebote nicht zugelassen, kann bei „nicht zugelassen“ ein Kreuz gesetzt und der restliche Abschnitt gelöscht werden.
1Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer II.7.3 HmbVgRL.2Werden Nebenangebote zugelassen, sind neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien erforderlich (Nr.8).
☐ nicht zugelassen.
☐ zugelassen.
☐ nur zugelassen für
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen
☐ Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Für die Einzelheiten der Nebenangebote gelten im Übrigen die Bewerbungsbedingungen (BWB).
6. Unteraufträge (Nachunternehmer)
1Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Hier ist anzugeben, ob die Vergabe an Nachunternehmer zugelassen ist oder nicht.2Dazu bitte den entsprechenden Textbaustein auswählen; den Rest streichen.
Unteraufträge nicht zugelassen:
1„Die Leistung ist vom Auftragnehmer selbst zu erbringen (sog. Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO).2Die Möglichkeit, andere Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe (Nachunternehmereinsatz) in die Leistungserbringung einzubeziehen, besteht vorliegend nicht.“
Unteraufträge zugelassen:
„Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot zu benennen und die Zustimmung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen.
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