HmbVgRL
25T_Zuschlag_11-2022 – PDF-Seite 135
Anlagen II zur HmbVgRL Zuschlagschreiben 25T (verwendbar bis 25 TEUR)
Ausführungsfristen
Mit der Ausführung ist zu beginnen ☐ sofort nach Auftragserteilung.
☐ am (Datum).
☐ nach gesonderter schriftlicher Aufforderung der Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. ☐
Die Leistung ist fertig zu stellen ☐ spätestens am (Datum).
☐
(Hinweis: Ist die Leistung kalendarisch bestimmt, kommt der Auftragnehmer bei verspäteter Leistung ohne Mahnung in Verzug (§ 286 BGB).
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausnahmsweise gestattet, muss die Vergabestelle hier genau angeben, welcher konkrete Unterauftragnehmer, den der Auftragnehmer in seinem Angebot benannt hat, für welchen Leistungsteil eingesetzt werden darf (vgl. den Standardvordruck Zuschlag).
Der Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern bei Leistungsausführung ist nicht gestattet.
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Der folgende Absatz ist bei Einzelaufträgen von der Vergabestelle ersatzlos zu löschen.
Für die Erteilung des Rahmenvertragsauftrags gelten zusätzlich folgende Maßgaben:
Laufzeit: Die Rahmenvereinbarung gilt für die Zeit vom bis .
Einzelaufträge: Zur Erteilung von Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung sind ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung genannten Stellen berechtigt.
Diese abrufberechtigten Stellen erteilen die Einzelaufträge schriftlich mit dem Vordruck Auftragsschein oder über das elektronische Bestellwesen.
Bitte reichen Sie Ihre Rechnungen (mit etwaigen Anlagen, z.B. Stundennachweise, Lieferschein) stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element: ; Sachkonto: ; Mittelbindungsnummer: “ ein.
Die Rechnungen sind zu senden an:
[Behörde, Dienststelle, Leitzeichen, Rechnungsanschrift/
22222 Hamburg].
1Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.2Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln.3Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge gem.4§ 14 UVgO.5Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/ zur Verfügung.
1Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Zur genauen Adressierung von E-Rechnungen im Standardformat XRechnung werden sog. Leitweg-IDs benötigt.2Eine Liste mit den aktuellen Leitweg-IDs der Hamburger Behörden und Landesbetriebe finden Sie hier.3Bitte verwenden Sie je nach Anwendungsfall einen der nachstehenden Textbausteine:
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Der folgende Absatz ist ausschließlich bei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Zahlungsschuldnern zu verwenden, andernfalls zu löschen:
1Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg-IDs.2Die einschlägige Leitweg-ID wird im Zuge des jeweiligen Einzelabrufs mitgeteilt.
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen!): Der folgende Absatz ist ausschließlich bei Rahmenvereinbarungen oder Einzelaufträgen mit nur einem Zahlungsschuldner zu verwenden, andernfalls zu löschen:
Die einschlägige Leitweg-ID lautet: 02000000-
Zuschlagschreiben 25T – 11/2022 2 von 3