HmbVgRL
04 Eignung 10-2023 – PDF-Seite 92
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04
Eignung
☐ Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme
for the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist.
1Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de.2Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:
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1Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht.2Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC
oder PEFC einzeln erfüllt.
1Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht.2Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.
Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen Anforderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
• Sonstige Anforderungen
Mit der Unterschrift unter dieses Formular erkläre/n ich/wir, das ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:
1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB).
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, - eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, - ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
2. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
5. Angaben zur Statistik
• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein
☐ Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz
☐ Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz
☐ Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz
☐ Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs.
• Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren)
Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind.
☐ Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
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☐ Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Eignung – 10/2023 7 von 8