HmbVgRL
Anl. III Nr. 9 Muster Dienstvertrag_11-2021 – PDF-Seite 179
Anlagen III zur HmbVgRL Arbeitshilfe Nr. 09 Muster Dienstvertrag
| Muster-Vertragsentwurf | Anmerkungen |
| veröffentlichen; die Stadt wird die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern. | |
| 4. Auftragsdaten und -ergebnisse sowie Graphiken, Bilder, Zeichnungen, Fotos, Vorlagetexte für Internet-Darstellungen etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Alle bei der Auftragsdurchführung entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere an durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepten und Ideen sowie die Rechte an sonstigen urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen gehen uneingeschränkt ausschließlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt auf die Stadt über. | |
| 5. Das Unterhalten eigener Internetseiten zu dem betreuten Auftrag ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Zulässig ist lediglich ein Hinweis in Form eines Links auf eine gegebenenfalls bestehende Internetseite der Stadt. | |
| 6. Die vorstehenden Absätze gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet. | |
| § 11 Vertragsbeginn [sofern nicht schon in § 1 geregelt] und Vertragsbeendigung (1) Dieser Vertrag endet, sollte nicht vorstehend unter § 1 ein Zeitpunkt genannt sein, zum XX.XX.XXXX. Die Möglichkeit der außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße oder der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bleibt unberührt. [Alternative 1:] Der (Berater-)Vertrag / Projektauftrag beginnt am XXX. Er ist von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße oder der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bleibt unberührt. [Alternative 2:] Der (Berater-)Vertrag / Projektauftrag beginnt am XXX. Er ist von beiden Vertragsseiten nach den gesetzlichen Kündigungsvorschriften des § 621 BGB fristgerecht kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße oder der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bleibt unberührt. | Je nach Tätigkeit oder Beratungsgegenstand kann es empfehlenswert sein, die Vertragsdauer von vorherein durch ein fixes Enddatum zu befristen oder die Beendigung mit Ende des Projektes vorzusehen. Alternative 1: Abhängig von der Interessenlage kann aber auch die Vereinbarung eines Kündigungsrechts auch während der Vertragslaufzeit zweckmäßig sein. Alternative 2: § 621 BGB = Kündigung bei Dienstverhältnissen (nicht auf § 622 BGB = Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen verweisen). |
| (2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. | |
| § 12 Haftung und Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung und Gewähr gegenüber der Stadt für eine ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen nach den neuesten Erkenntnissen über Organisation, Wirtschaftlichkeit und Technik. Die Untersuchungsergebnisse, Beurteilungen und fachlichen Empfehlungen müssen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sein. |
Muster Dienstvertrag – 11/2021 Seite 9 von 10