HmbVgRL
14_Auftragsschein 11-2021 – PDF-Seite 122
Für die Leistungsausführung gelten die folgenden Vertragsbedingungen:
1.
Es gelten in nachstehender Reihenfolge in der jeweils geltenden Fassung: - die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB) - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die Bestimmungen können bei der Auftraggeberin eingesehen oder angefordert werden.
2. Ausführungsfristen (Hinweis: Ist die Leistung kalendarisch bestimmt, kommt der Auftragnehmer bei verspäteter Leistung ohne Mahnung in Verzug (§ 286 BGB).
Mit der Ausführung ist zu beginnen
sofort nach Auftragserteilung.
am
(Datum)
Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung der Auftraggeberin, die
Die Leistung ist fertig zu stellen (Datum)
spätestens am
3. a)
Mit der Auftragsannahme/Leistungsausführung erklärt der Auftragnehmer, dass er
bei Rahmenverträgen zur Leistungsausführung keinen Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) einsetzt. vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereithält.
b)
der Auftraggeberin auf Verlangen die Entgeltabrechnungen vorlegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen gewährt. c)
d)
die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hingewiesen hat.
Hinweis: Verstöße gegen diese Erklärungen können die Auftragskündigung, den Rücktritt vom Vertrag und den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben (§§ 7,
4. Für einen Einzelabruf gelten die Bedingungen der Rahmenvereinbarung.
5. Bitte reichen Sie Ihre Rechnungen (mit etwaigen Anlagen, z.B. Stundennachweise, Lieferschein) stets unter Angabe des Betreffs "PSP-Element: Sachkonto:
Mittelbindungsnummer: " ein.
Die Rechnungen sind zu senden an:
22222 Hamburg
1Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch in elektronischer Form ausstellen und übermitteln.2Für eine umweltschonendere, schnellere und sichere Rechnungsverarbeitung bevorzugt die Freie und Hansestadt Hamburg ausdrücklich den elektronischen Rechnungsempfang.3E-Rechnungen sind durch die EU-Richtlinie 2010/45/EU der klassischen Papierrechnung gleichgestellt.4Sie profitieren neben der umgehenden Bearbeitung Ihrer Rechnung (Postlaufzeiten entfallen) von einer Minimierung Ihrer Druck- und Versandkosten sowie einer schnelleren Kommunikation bei Reklamationen und Rechnungsdifferenzen.5Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.6Für die Registrierung sowie für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected] .
Der Vertragsschluss ist mit dem Zugang des Zuschlagschreibens nach § 130 Abs. 1 BGB bewirkt.
Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen für die Auftraggeberin:
(Name) (Name)
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