HmbVgRL
04 Eignung 10-2023 – PDF-Seite 90
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04
Eignung
1☐ Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV).2Ein
geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV).
1Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen): Grundsätzlich haften der Eignungsleiher gemeinsam mit dem Teilnehmer für die Angebotsausführung.2Dies geschieht durch eine Haftungserklärung.3Falls keine solche Haftungserklärung gefordert werden soll, kann der nachfolgende Teil gelöscht werden.
☐ Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder
1§ 47 Abs. 3 VgV).2Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
3. Ausschlussgründe
1(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen.2Die §§ 123ff.3GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)
a.) Ausschlussgründe nach dem GWB
folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen)
1Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei.2Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben
☐ Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
1☐ Das Preisrecht (insbes.2VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
4. Ausführungsbedingungen
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:
• Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen): Dieser gesamte Punkt „Tariftreue und Mindestlohn“ gilt nur für Dienstleistungsvergaben und ist bei reinen Lieferleistungen zu löschen.
1Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u.22 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten
Hinweis: Zutreffendes ist durch den Teilnehmer anzukreuzen.
☐ nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz ge-
bunden ist:
Eignung – 10/2023 5 von 8