HmbVgRL
04 Eignung 10-2023 – PDF-Seite 89
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04
Eignung
• Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.
Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:
Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.
• Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen): Die Vergabestelle kann unten eine genaue Anzahl zu fordernder Referenzen (in der Regel drei) und den Zeitraum, aus dem die Referenzen stammen müssen, festlegen.
☐ Ich/Wir habe/n in den letzten drei/ Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.
Zur Bestätigung werden geeignete/ (Anzahl) Referenznachweise (bei Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten auf Verlangen) aus den letzten drei/ Jahren vorgelegt, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsausführung und den Ansprechpartner angeben.
☐ Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus
den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:
1(Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen.2Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese.3Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)
• Zulässigkeit der Eignungsleihe
☐ Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausge-
schlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):
• Zusätzliche Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe (vom Teilnehmer anzukreuzen):
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen): Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.
☐ Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
☐ Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n):
Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Eignungsleiher
eignungsrelevanter Leistungsteil nach Art und Umfang anzugeben
Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung
Eignung – 10/2023 4 von 8