HmbVgRL
4.2.2 Temporäre Sonderregelungen – PDF-Seite 21
1HmbVgRL II.2Vorbereitung des Vergabeverfahrens
• Schulbau Hamburg (SBH)
SBH ist zuständig für den Einkauf von Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen, bei denen ein bau- oder schulbewirtschaftungsbezogener Gesamtzusammenhang besteht.
• Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Die BSW (inkl. LGV) ist zuständig für den Einkauf von Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen, bei denen ein bau- oder stadtentwicklungsbezogener Gesamtzusammenhang besteht.
Im Übrigen gelten die grundsätzlichen Zuständigkeiten in Ziffer II.4.1.
In diesem Kontext nimmt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) für die FHH auch weiterhin seine Rolle als zentraler Ansprechpartner und Dienstleister für die Warengruppe „Geodaten – Dienstleistungen und Produkte“ wahr (vgl. Anlage I).
• Landesbetrieb Rathaus-Service
Der Landesbetrieb Rathaus-Service ist zuständig für alle Beschaffungen bis 100.000 Euro, darüber hinaus das jeweils zuständige BVC.
• Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF)
Die Zuständigkeit der zentralen staatlichen Fortbildungsdienstleister der FHH für die Beschaffung freiberuflicher Dozentenleistungen bleibt unberührt.
Im Übrigen gelten die grundsätzlichen Zuständigkeiten in Ziffer II.4.1.
Das für Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts zuständige Referat der Finanzbehörde (FB 421) ist berechtigt, für gleichartigen Bedarf verschiedener Stellen eine gemeinsame Beschaffung festzulegen, selbst durchzuführen oder im Einvernehmen mit der beteiligten Behörde eine andere Stelle mit der Beschaffung zu beauftragen, wenn dies wirtschaftlich oder aus anderen dringenden Gründen (insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophe, Pandemie) geboten ist.
4.2.2 Temporäre Sonderregelungen
1Im Zuge der Umsetzung der Neuen Einkaufsorganisation (NEO) wurden mit mehreren Behörden und Landesbetrieben Vereinbarungen über eine spätere Einmündung in die Neuorganisation getroffen (Wellen 1 – 3).2Grund dafür ist u.a., dass in diversen Landesbetrieben derzeit noch ein anderes SAP-Logistikmodul für die Beschaffungen genutzt wird.
Die Integration der Sozialbehörde und der betreffenden Landesbetriebe in die neue Einkaufsorganisation erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Einführung der neuen Beschaffungssoftware in den jeweiligen Häusern.
Diese Sonderregelungen bilden den Stand ab dem 01.07.2024 ab.
In den nachfolgend aufgeführten Landesbetrieben/Behörden bleiben die bisherigen intern zuständigen Vergabestellen mit ihren Kompetenzen zunächst bestehen und zu einem späteren Zeitpunkt (Wellen 2 + 3) in die neue Einkaufsorganisation integriert.
• Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
Ist zuständig für alle Beschaffungen bis 100.000 Euro, darüber hinaus das jeweils zuständige BVC.
• Institut für Hygiene und Umwelt
Ist zuständig für Laborbedarf und medizinischer Spezialbedarf bis zur Höhe des EU-Schwellenwertes.
Stand 01/2025 Seite 21 von 63