HmbVgRL
10_Absagen EU_11-2021 – PDF-Seite 112
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 10
Absagen EU
☐ wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
☐ technische und berufliche Leistungsfähigkeit
☐ den Ausschlussgrund des § 123 Abs. 1 Nr. GWB
☐ den Ausschlussgrund des § 123 Abs. 4 Nr. GWB
☐ den Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. GWB
Erläuterung der vorstehenden Gründe:
☐ Ihr Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil Ihr Angebot nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügt, weil
☐ es verspätet eingegangen ist (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
☐ es der vorgegebenen Form für elektronische Angebote nicht entspricht (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV):
☐ die geforderten Unterlagen oder nachgeforderten Unterlagen nicht vorgelegt wurden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
☐ von Ihnen vorgenommene Änderungen an den Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
☐ es unzulässige Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthält (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
☐ es wesentliche Preisangaben nicht enthält (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV).
☐ es nicht alle in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt:
☐ Ihr Nebenangebot wird von der Wertung ausgeschlossen, weil
☐ Nebenangebote nicht zugelassen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV).
☐ es den formalen Anforderungen an Nebenangebote nicht genügt (§ 35 Abs. 2, § 57 Abs. 1 VgV).
☐ es die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllt (§ 57 Abs. 2 VgV):
☐ Auf Ihr Angebot kann kein Zuschlag erteilt werden, weil
☐ es nicht das wirtschaftlichste Angebot ist (§ 58 Abs. 1 VgV).
☐ Sie die geforderte Aufklärung des Angebotsinhalts verweigert haben:
☐ Preis oder (Lebenszyklus-)Kosten nach Prüfung ungewöhnlich niedrig erscheint/erscheinen (§ 60 VgV).
☐ sonstige Gründe bestehen:
Erläuterung:
Gern teilen wir Ihnen zudem die folgenden weiteren Informationen nach § 134 Abs. 1 GWB mit: (Zutreffendes ist angekreuzt)
☐ Nur bei Bewerbern vor Zuschlagsentscheidung:
Da diese Absage vor einer Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an Sie ergangen ist, erhalten Sie keine gesonderte Bieterinformation nach § 62 Abs. 1 VgV mehr.
☐ Bei Bietern und Bewerbern nach Zuschlagsentscheidung:
Wir beabsichtigen, nach Ablauf der Informationsfrist von
☐ 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information in Textform
oder
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