HmbVgRL
Anl. III Nr. 8 Muster Werkvertrag_11-2021 – PDF-Seite 168
Anlagen III zur HmbVgRL Arbeitshilfe Nr. 08 Muster Werkvertrag
| Muster-Vertragsentwurf | Anmerkungen |
| sonstigem Schutzrecht schutzfähige Arbeitsergebnis (einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen), das von ihm allein oder mit anderen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit / dem Projekt für die Stadt erstellt worden ist, im Zeitpunkt seiner Entstehung an die Stadt. Ferner überträgt er das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen an die Stadt. | |
| 2. Im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet sich der Auftragnehmer, alles Erforderliche zu tun, um die Stadt in die Lage zu versetzen, eine Registrierung oder einen sonstigen Schutz des betreffenden Rechtes zu erwirken. | |
| 3. Die Stadt hat das Recht zu Veröffentlichungen unter Namensangabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse (einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen) nur mit Einwilligung der Stadt Dritten bekannt machen oder veröffentlichen; die Stadt darf die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern. | |
| 4. Auftragsdaten und -ergebnisse sowie Graphiken, Bilder, Zeichnungen, Fotos, Vorlagetexte für Internet-Darstellungen etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Alle bei der Auftragsdurchführung entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere an durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepten und Ideen sowie die Rechte an sonstigen urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen gehen uneingeschränkt ausschließlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt auf die Stadt über. | |
| 5. Das Unterhalten eigener Internetseiten zu dem betreuten Auftrag ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Zulässig ist lediglich ein Hinweis in Form eines Links auf eine gegebenenfalls bestehende Internetseite der Stadt. | |
| 6. Die vorstehenden Absätze gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet. | |
| § 11 Kündigungsrecht der Auftraggeberin (1) Die Stadt hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer jederzeit ganz oder zu einem Teil zu kündigen. | |
| (2) Wird aus einem Grunde gekündigt, den die Stadt zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten, in sich abgeschlossenen, nachgewiesenen und als vertragsgemäß anerkannten Einzelleistungen und Ersatz für die im Rahmen des Vertrages darüber hinausgehenden, notwendigen und nachweisbar entstandenen Kosten für weitere Leistungen. | |
| (3) Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, sind nur die bis dahin erbrachten, in sich abgeschlossenen, nachgewiesenen und als vertragsgemäß anerkannten Einzelleistungen zu vergüten; diesen Anspruch übersteigende Teilzahlungen sind zu erstatten. Ein Schadenersatzanspruch der Stadt gegen den Auftragnehmer wird nicht ausgeschlossen. |
Muster Werkvertrag – 11/2021 Seite 8 von 10