HmbVgRL
11.3 Lebenszykluskosten (§ 43 Abs. 4 UVgO, § 59 VgV, § 3b Abs. 2 HmbVgG) – PDF-Seite 48
1HmbVgRL II.2Vorbereitung des Vergabeverfahrens
1kann durch Beifügung des „Excel-Tool“ erfolgen.2Ein Beispiel für eine Lebenszykluskostenberechnung findet sich in Kapitel 3 (dort Nr. 3.3.1) des Nachhaltigkeitsleitfadens.
In der Regel sind vorzugeben:
• die Nutzungsdauer des Gegenstandes,
• der Energiepreis (Strom-, Wärme-, Treibstoff- oder Wasser-/Abwasserpreis etc.)
• die für die Berechnung zu Grunde gelegte jährliche Steigerung des Energiepreises,
• die Wartungsintervalle,
• die verbrauchsmaterialbezogenen Angaben (Bsp.: bei Druckern die Anzahl der Druckseiten in Farbe sowie Schwarz/Weiß)
• Vorgaben für die Entsorgung,
• der Diskontsatz.
Bei den Bietern abzufragen sind:
• die Anschaffungskosten,
• die Faktoren, die die Betriebskosten beeinflussen, wie Strom-, Wärme-, Treibstoff- oder Wasserverbrauch.,
• weitere Kosten, wie Wartungs- und Entsorgungskosten, Kosten für Verbrauchsmaterial etc.
1Im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Kosten während der Nutzungsdauer ist ein Mengengerüst festzulegen (z.B. Betriebszeit in Stunden; Anzahl der auszudruckenden Seiten bei Druckern etc.).2Dieses muss aufgrund einer sachgerechten und realitätsnahen Prognose erfolgen.3Hierbei kann auf Erfahrungswerte, die Auskunft von Fachstellen oder aber auch eine Markterkundung zurückgegriffen werden.4Die Grundlagen für das Mengengerüst sowie die entsprechenden Recherchetätigkeiten sind in der Vergabeakte zu dokumentieren.
1Bei der Lebenszykluskostenberechnung sind, soweit dies rechtlich möglich ist und transparent durch eine Berechnung abgebildet werden kann, zusätzlich die externen Kosten der Umweltauswirkungen (Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen sowie sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels) zu berücksichtigen und in die Berechnung der Lebenszykluskosten einzubeziehen.2Dies setzt voraus, dass eine geeignete und den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 3 VgV entsprechende Methode zur Bestimmung dieser externen Kosten existiert.3Weitere Vorgaben und Hilfestellungen dazu finden sich im Nachhaltigkeitsleitfaden; im Zweifel sind die Fachstellen der FHH zu kontaktieren.
Stand 01/2025 Seite 48 von 63