HmbVgRL
01 Auftragsbekanntmachung national_01-2024 – PDF-Seite 76
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 01 Auftragsbekanntmachung national
Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch abrufbar.
Im Einzelfall (§ 29 Abs. 2 UVgO) sind nicht veröffentlichte und zusätzliche Unterlagen erhältlich bei (Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert oder eingesehen werden können):
12) Ende der Teilnahme- oder Angebotsfrist (Datum und Uhrzeit):
13) Ende der Bindefrist (Datum und Uhrzeit):
14) ggf. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen (§ 21 Abs. 5 UVgO):
15) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder die Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
16) Unterlagen zur Beurteilung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
1Der Vordruck „Eignung“ in den Vergabeunterlagen enthält bestimmte Eigenerklärungen als vorläufige Eignungsnachweise, die von den Bietern auf Verlangen durch (ggf. deutschsprachig übersetzte) Bescheinigungen zu bestätigen sind.2Der Vordruck ist zusammen mit dem ☐ Teilnahmeantrag oder ☐ Angebot vorzulegen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen mit dem ☐ Teilnahmeantrag oder ☐ Angebot vorzulegen
17) Zuschlagskriterien, sofern nicht in den Vergabeunterlagen genannt (§ 43 UVgO):
18) Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben
1Der Zuschlag wird auf ein Angebot eines bevorzugten Bieters (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) erteilt, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters.2Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von dem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % berücksichtigt.3Zur Errechnung dieses Abschlags muss bei einer Bietergemeinschaft angegeben werden, welcher Anteil am Gesamtangebot auf den bevorzugten Bieter entfällt.4Die Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist durch Vorlage der staatlichen Anerkennung nachzuweisen.5Inklusionsbetriebe können eine Eigenerklärung abgeben, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
19) Sonstiges:
Auftragsbekanntmachung national – 01/2024 2 von 2