HmbVgRL
Anl. III Nr. 8 Muster Werkvertrag_11-2021 – PDF-Seite 163
Anlagen III zur HmbVgRL Arbeitshilfe Nr. 08 Muster Werkvertrag
| Muster-Vertragsentwurf | Anmerkungen |
| (5) Der Auftragsnehmer verarbeitet personenbezogene oder personenbeziehbaren Daten für die Auftraggeberin im Sinne von Art. 4 Nr. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)1 auf Grundlage dieses Vertrages. Näheres regelt der § 6 dieses Vertrages. | |
| (6) Der Auftragnehmer benennt zu Projektbeginn die Beteiligten der Universität Hamburg und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. | Sofern einschlägig, sonst Absatz streichen. |
| § 4 Leistungstermin/Auftragserfüllung (1) Die vertraglichen Leistungen sind bis zum [Datum] zu erbringen. Die Termine für die einzelnen Arbeitsphasen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Änderungen bzw. Präzisierungen erfolgen in Absprache mit der Stadt und gelten nur, wenn sie von der Stadt schriftlich bestätigt worden sind. | |
| (2) Die vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags für die Stadt gefertigten Unterlagen sind gemäß den in Anlage 1 definierten Anforderungen vorzulegen. | |
| (3) Die Leistungen des Auftragnehmers werden förmlich abgenommen. Die Stadt wird sich kurzfristig zur Abnahme der jeweiligen Arbeitsergebnisse äußern. | |
| § 5 Vergütung (1) Der Auftragnehmer erhält für die nach Maßgabe dieses Vertrages zu erbringende Leistung eine Vergütung in Höhe von [Betrag] Euro (in Worten: [Betrag] Euro) zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer. | |
| (2) Bei der Vergütung handelt es sich um eine Pauschale, die sämtliche Leistungen und Rechteübertragungen nach diesem Vertrag, einschließlich aller Nebenkosten, die in Erfüllung der Leistungspflichten nach diesem Vertrag anfallen, abdeckt. Das Preisangebot ist hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Vergütungshöhe verbindlich. | |
| (3) Die Vergütung wird nach Abnahme der Leistung fällig. Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt werden wie folgt ausgezahlt: 1. Rate: [Datum] nach Vorlage und Abnahme des Zwischenberichts [Betrag] Euro 2. Rate: [Datum] nach Vorlage und Abnahme des Zwischenberichts [Betrag] Euro | Teil- und Abschlagszahlungen sollen nur ausnahmsweise vereinbart werden (vgl. Nr. 11.4 ZVB und § 17 VOL/B) und dürfen nur auf abgrenzbare Teilleistungen (z.B. definierte |
11 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), Amtsbl.2EU 2016.3L 119.
Muster Werkvertrag – 11/2021 Seite 3 von 10