HmbVgRL
Anl. III Nr. 5 Verpflichtungserklärung_08 2020 – PDF-Seite 154
Anlagen III zur HmbVgRL Arbeitshilfe Nr. 05 Verpflichtungserklärung
Freie und Hansestadt Hamburg
Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
1nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl.2I. S. 547), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl.3I. S. 1.942)
Bitte Anrede auswählen.
geboren am
wohnhaft
ausgewiesen durch PA/RP- Nr.
ist heute vom Unterzeichnenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten verpflichtet und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen worden.
1Die Verpflichtung gilt bis zum und bleibt innerhalb ihrer Geltungsdauer ohne weitere Erneuerung wirksam, wenn die/der Verpflichtete für die Freie und Hansestadt Hamburg tätig wird und Leistungen erbringt, für die eine Verpflichtung erforderlich ist.2Hierüber wurde die/der Verpflichtete belehrt.
1Diese Niederschrift dient gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg als Nachweis über eine erfolgte Verpflichtung und ist daher bei Bedarf der zuständigen Stelle vorzulegen.2Bitte auswählen. wurde der Inhalt der nachfolgend aufgeführten und als Anlage beigefügten Vorschriften des Strafgesetzbuches eröffnet:
• § 133 Verwahrungsbruch • § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung • § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
• § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen • § 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht • § 204 Verwertung fremder Geheimnisse
• § 331 Vorteilsannahme • § 358 Nebenfolgen
• § 332 Bestechlichkeit • § 194 Strafantrag
• § 333 Vorteilsgewährung • § 230 Strafantrag
• § 334 Bestechung
1Die zu verpflichtende Person wurde darüber belehrt, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind.2Sie erklärt, über den Inhalt der vorgenannten Bestimmungen unterrichtet worden zu sein.3Sie unterzeichnet diese Niederschrift nachdem sie diese durchgelesen hat, erklärt damit Ihr Einverständnis mit der Verpflichtung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift und der oben genannten Vorschriften.
Vorgelesen, gesehen und unterschrieben
Hamburg,
Unterschrift der/des Verpflichteten Unterschrift der/des Verpflichtenden
Verpflichtungserklärung – 08/2020 Seite 1 von 5