HmbVgRL
25T_Einheitsvordruck_01-2023 – PDF-Seite 131
☐ Ich/wir vereinbare/n als vertragliche Nebenpflicht, die Leistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang-- de/index.htm) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG).
Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex o.ä.):
1☐ Soweit die Leistungsbeschreibung es verlangt (§ 3a Abs. 4 HmbVgG), werde(n) ich/wir fair gehandelte Produkte liefern.2Zum Nachweis füge(n) ich/wir folgende Unterlage/n (z.B. Gütezeichen) bei:
(4) Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen): Der gesamte Punkt (4) „Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG“ ist zu löschen, sofern ausgeschlossen ist, dass die Leistungsausführung einen Rohstoffanteil aus Holz betrifft.
☐ Die Lieferleistung betrifft kein Holz als Rohstoff.
1☐ Der Rohstoff Holz ist Bestandteil der Lieferleistung.2Dazu erkläre/n ich/wir verbindlich:
☐ Ich werde nur Holz verwenden, das aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft stammt.
Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. oder ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme for
1the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist.2Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de.3Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. oder ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:
1.2Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht.3Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. oder ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
1PEFC einzeln erfüllt.2Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht.3Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.
Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen Anforderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(5) Weitere Angaben
1Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen): Sind weitere Ausführungsbedingungen festgelegt worden, dann sind an dieser Stelle die erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter vorzugeben.2Ansonsten ist dieser Punkt zu löschen.
5. Erklärungen zur Abgabe eines Angebots
Die Abgabe meines/unseres Angebots erfolgt in Verbindung mit
☐ der Eintragung der Preise in die Leistungsbeschreibung (in der Anlage beigefügt).
☐ auf meinem/unseren eigenen Angebotsblatt (in der Anlage beigefügt).
Als weitere Anlagen sind diesem Angebot beigefügt (ggf. durch den Bieter einzutragen):
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