HmbVgRL
06 Bewerbungsbedingungen (BWB)_01-2025 – PDF-Seite 101
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5. Unteraufträge
1Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.2Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.
6. Bietergemeinschaften
16.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben.2Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.
6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
16.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaubhaft zu machen.2Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
7. Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklärung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektronischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.
1Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).2Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch dessen nachträgliche Anforderung vor.
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
8. Losentscheid
Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen ausgewählt.
1Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben.2Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
9. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten - die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten, - sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
10. Verhandlungsvergabe
1Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem.2§ 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.
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