HmbVgRL
03 DSGVO-Information_11-2022 – PDF-Seite 82
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
[Freie und Hansestadt Hamburg]
[Vergabe- / Beschaffungsstelle XXX]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
Interner Bearbeitungshinweis (bitte entfernen):
Vor der Nutzung dieses Vordrucks ist Folgendes zu beachten:
11. Dieser Vordruck ist – bis auf die zu bearbeitenden Adressteile – schreibgeschützt.2Eine inhaltliche Überarbeitung des Vordrucks und dessen Verwendung ist nicht gestattet.
12. Statt diesen Vordruck an die Teilnehmer zu senden, kann in den Vergabeunterlagen auf einen Link zu dem ausgefüllten Vordruck verwiesen werden.2Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Vordruck bei einer solchen „Linklösung“ zwingend in einem frei zugänglichen Teil des Internets bereitzustellen ist.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben
gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren
Vorbemerkungen
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.
1Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.2Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen.3Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
1Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird.2Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
1Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist.2Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
[Bearbeiterhinweis: Bitte Name und Adressdaten einfügen]
Freie und Hansestadt Hamburg
[Name der Behörde]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail: Funktionspostfach@behörde.hamburg.de]
[Tel.: +49 40 428 XX – XXXX]
Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (e-Vergabe):
Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.
2. Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
[Bearbeiterhinweis: Bitte Name und Adressdaten einfügen]
Datenschutzbeauftragte/r der XXXbehörde:
Freie und Hansestadt Hamburg
Name der Behörde
DSGVO-Information – 11/2022 1 von 4