HmbVgRL
1. Persönlicher Anwendungsbereich – PDF-Seite 5
HmbVgRL I. Allgemeines
1Hinweis: Die Bezeichnung der „Auftraggeberin“ erfolgt in weiblicher Form, weil sie sich auf die FHH bzw. sie vertretende Stellen bezieht.2Die übrigen Personenbezeichnungen („Bieter“, „Teilnehmer“, „Auftragnehmer“, „Nachunternehmer“ usw.) erfolgen in männlicher Form, weil sie sich auf ein oder mehrere Unternehmen beziehen.3Kommen im Einzelfall weibliche bzw. männliche natürliche Personen in Betracht, werden diese geschlechtsneutral bezeichnet (vgl. Senatsbeschluss vom 08.08.1995).
Hinweis: Alle genannten Beträge sind Nettobeträge, d.h. sie enthalten keine Umsatzsteuer (USt).
• Vergabevordrucke und Arbeitshilfen
Die Vergabeunterlagen eines Vergabeverfahrens über Liefer- und Dienstleistungen bestehen ausschließlich aus den von der Finanzbehörde (FB 421) vorgegebenen Vergabevordrucken (Standard bzw. 25T, siehe unten) sowie einer Leistungsbeschreibung, die nach § 23 UVgO bzw. § 31 VgV lediglich die sachlichen Merkmale und Mindestanforderungen der zu vergebenden Leistung (d.h. keine Rechts- oder Verfahrensvorgaben) enthalten darf, vgl. Ziffer II.7.2.
In den Anlagen II der HmbVgRL sind Vergabevordrucke für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen der FHH enthalten, die nach den folgenden Maßgaben zu verwenden sind:
- Der Standardsatz besteht aus solchen Vergabevordrucken, die regelhaft für alle Vergabeverfah-
ren zu verwenden sind, sowie aus Ergänzungsvordrucken, die nur bei bestimmten Verfahrensgestaltungen zusätzliche Anwendung finden.
1Die Vergabestellen sollen diese Standardvordrucke für ihre Vergabeverfahren verwenden.2Die Vordrucke bilden einen rechtlichen Mindeststandard ab.3Im Einzelfall können Anpassungen, Löschungen und/oder die Aufnahme weiterer Inhalte durch die Vergabestelle erforderlich sein.4Eine Hilfestellung beim Ausfüllen und Anpassen der Vordrucke an den Einzelfall bieten die internen Bearbeitungshinweise (schwarze Schrift und blau hinterlegt) in den jeweiligen Vordrucken.5Dort wird u.a. auch darauf hingewiesen, wann Teile der Vordrucke angepasst oder gelöscht werden können.6Änderungen der Vordrucke über den/die in den Hinweis-/Kommentarfeldern gestattete(n) Umfang/Art und Weise hinaus sind nur im begründeten Einzelfall zulässig und von der Vergabestelle selbst zu verantworten.
- Es steht den Vergabestellen frei, für Vergaben mit einem Gesamtauftragswert bis 25.000 Euro
netto anstelle der jeweiligen Standardvordrucke die zwei verschlankten Vergabevordrucke (Einheitsvordruck 25T und Zuschlag 25T) zu verwenden.
- Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen sind die Vergabevordrucke im Rahmen des Möglichen
zu berücksichtigen, im Übrigen siehe unten Ziffer II.6.
1Die Vergabevordrucke dieser HmbVgRL sind für Vergabeverfahren zu verwenden, die außerhalb der E-Vergabesysteme stattfinden (papierbasiert oder via E-Mail).2Für die elektronischen Vergabeverfahren über das E-Vergabesystem eVa sowie den SAP-Webshop der FHH werden die Inhalte der Vergabevordrucke durch die jeweilige fachliche Leitstelle (FB 422 bzw. Kasse.Hamburg) eingepflegt.
Verwender anderer E-Vergabesysteme bzw. elektronischer Bestellsysteme haben die Einarbeitung der zwingenden Inhalte dieser HmbVgRL in ihre Vergabevordrucke eigenständig sicherzustellen.
In den Anlagen III der HmbVgRL sind unverbindliche Arbeitshilfen enthalten, deren Nutzung in das Belieben der Vergabestellen gestellt ist und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.
1. Persönlicher Anwendungsbereich
Die HmbVgRL ist für alle Vergaben anzuwenden, die von oder für
• Behörden und Ämter der FHH, • Landesbetriebe, • Sondervermögen und • staatliche Hochschulen
durchgeführt werden (im Folgenden einheitlich als Vergabestellen der FHH bezeichnet).
Stand 01/2025 Seite 5 von 63