HmbVgRL
Anl. III Nr. 8 Muster Werkvertrag_11-2021 – PDF-Seite 162
Anlagen III zur HmbVgRL Arbeitshilfe Nr. 08 Muster Werkvertrag
| Muster-Vertragsentwurf | Anmerkungen |
| Auftragnehmers vom [Datum] (Anlage 2) und das Honorarangebot des Auftragnehmers vom [Datum] (Anlage 3) als Bestandteile dieses Vertrages. (2) Im Übrigen liegen dem Vertrag, soweit nichts anderes vereinbart ist, die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Teil B“ (VOL/B) und die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (ZVB), ergänzend hierzu die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Werkvertrages, zugrunde, bei Widersprüchen in dieser Reihenfolge. | Nach Bedarf Einbeziehung grundlegender Dokumente; im Übrigen Verweis auf anzuwendende Vorschriften. Abs. 2: Welche Vertragsbedingungen der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zugrunde gelegt werden, regelt Ziffer II.7.7. der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL) abschließend. Hinweis: Bei freiberuflichen Leistungen werden VOL/B und ZVB regelmäßig nicht zum Vertragsbestandteil (Ziffer II.6 HmbVgRL). |
| § 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Angebot vom [Datum] (Anlage 2) benannten Mitarbeitenden zur Leitung und Durchführung des Projektes einzusetzen. Im Falle von Krankheit oder Kündigung der benannten Mitarbeitenden kann der Auftragnehmer andere Personen mit der Durchführung des Projektes betrauen. (2) Ein Wechsel der im Angebot benannten Mitarbeitenden ist der Stadt vorher anzuzeigen und unterliegt ihrer Zustimmung. Die Stadt wird ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. | |
| (3) Die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Die Verträge müssen Art und Umfang der vergebenen Leistungen genau bezeichnen. Die Pflichten des Auftragnehmers aus diesem Vertrag gelten auch für Unterauftragnehmer und sind vertraglich zu regeln. Die Heranziehung Dritter lässt die Haftung des Auftragnehmers unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht auf ein Verschulden bei der Auswahl des Dritten beschränkt. | |
| (4) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen müssen in Art und Güte dem branchenüblichen Standard entsprechen. Der Auftragnehmer hat den Auftrag nach den neuesten Erkenntnissen über Organisation, Wirtschaftlichkeit und Technik durchzuführen. Er ist verantwortlich für die sachgerechte Vorgehensweise einschließlich der Auswahl von Methoden und Techniken sowie der Einhaltung aller nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz. Unbeschadet der Verpflichtung zur engen Zusammenarbeit mit der Stadt (§ 8 Absatz 1) ist der Auftragnehmer im Übrigen bei der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Notwendige Überarbeitungen der Arbeitsergebnisse bei unveränderter Leistungsbeschreibung werden nicht zusätzlich vergütet. Ansonsten gilt § 12 Absatz 2 dieses Vertrages. |
Muster Werkvertrag – 11/2021 Seite 2 von 10