Nachhaltigkeitsleitfaden HH
1.5 Schreibgeräte und Stempel – PDF-Seite 100
Büroverbrauchsmaterialien
8 – Anhang I
• Minenstifte mit Mechanik (Druckbleistifte, Feinminen-/ Fallminenstifte)
1• Liegen Komposite-Materialien vor, so sind die verschie denen Komposite-Materialien den jeweiligen Mono-Ma terialien (zum Beispiel Kunststoff, Holz) zuzuordnen.2Die Komposite-Materialien aus Kunststoffen, Holz und/oder Papier müssen dabei die nachfolgenden Anforderungen an die jeweilige Materialfraktion einhalten.
• Füllhalter, Kugelschreiber, Tintenkugelschreiber, Gelschrei ber
• Stempelkissen
• Der Austausch des Schreibmediums bzw. die Nachbefüllung muss dabei ohne Spezialwerkzeug möglich sein.
Nachweis: Herstellererklärung über die im Produkt ver wendeten Materialien und deren prozentuale Anteile (Ge wichtsprozent).
Die technische sowie umwelt- und gesundheitsbezogene Qualität der Schreib- und Stempelmedien entspricht der Erstausstattung.
• Anforderungen an Holz:
Das gesamte im Produkt verwendete Holz muss gemäß Verordnung (EU) 995/2010 aus legalen Quellen und zu sätzlich zu mindestens 70 Prozent aus nachhaltig be wirtschafteten Wäldern stammen, die nachweislich öko nomisch tragfähig, umweltgerecht und sozialverträglich bewirtschaftet werden.9
Nachweis: Herstellererklärung.
• Einsatz ressourcenschonender Materialien von Schreibge räten, Stempeln und Stempelkissen:
In Bezug auf die Materialien, die in den folgend definierten Bauteilen (Schaft und Kappe von Schreibgeräten sowie Halter, Bügel und Gehäuse von Stempeln und Stempelkissen) ver wendet werden, gelten die nachfolgenden Anforderungen:
Nachweis: Produktzertifikat FSC oder PEFC für die ein gesetzten Hölzer.
• Angabe der Materialzusammensetzung:
• Anforderungen an Kunststoffe:
Es sind die im Produkt verwendeten Materialien (Kunst stoffe, Hölzer, Metalle, Papier/Pappe und sonstige Ma terialien) und deren prozentuale Anteile anzugeben.
Der eingesetzte Kunststoff enthält ≥ 80 Gewichtspro zent Post-Consumer-Rezyklat-Material (PCR-Material) oder der eingesetzte Kunststoff enthält einen Anteil von ≥ 60 Gewichtsprozent aus nachwachsenden Rohstoffen
9 Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen.