Nachhaltigkeitsleitfaden HH
1.8 Schnüre – PDF-Seite 107
Büroverbrauchsmaterialien
15 – Anhang I
1.8 SCHNÜRE Die folgenden Anforderungen gelten für Packschnüre, die eine hohe Reißfestigkeit aufweisen und für den manuellen Gebrauch geeignet sind.
diese durch entsprechende technische Produktinformatio nen belegt.
1.8.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
1.8.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
1.8.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
Keine spezifischen Vorgaben.
1.8.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
1.8.5 Spezifische Vorgaben für die Eignungskriterien
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Produktvorgaben aufzunehmen:
Keine spezifischen Vorgaben.
• Schnüre müssen zur Gänze aus nachwachsenden Rohstoffen, 100 Prozent Kunststoffrezyklat bzw. Zwirn- und Garnab fällen bestehen.
1.8.6 Quellen und Dokumente
Anforderungen an Schnüre des Österreichischen Umweltzeichens, Richtlinie UZ 57 Büro- und Schulartikel, Ausgabe 2022
1• Packschnüre sollen keinen Kern haben.2Ist ein Kern not wendig, so muss dieser aus Karton oder Kunststoffrezyklat bestehen.
1• Schnüre dürfen nicht einzeln verpackt werden.2Zur Dekla ration sind Kartonagen- oder Papierschleifen zugelassen, die zu mindestens 0 Gewichtsprozent aus Recyclingfasern hergestellt wurden.
Nachweis: Zum Nachweis legt der Anbieter eine Hersteller erklärung vor, in der dieser für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und