Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.2 Gesetzliche Vorgaben und Kennzeichnungen sowie Gütezeichen – PDF-Seite 144
Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
52 – Anhang I
Soziale Aspekte bei der Beschaffung
dieser Rahmenverordnung werden für die verschiedenen energie verbrauchsrelevanten Produktgruppen schrittweise entsprechende EU-weit gültige Durchführungsverordnungen erlassen50.
• Systematische und nachprüfbar dokumentierte Umsetzung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette der IKT-Geräte.
1Diese Durchführungsverordnungen legen EU-weit geltende Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung der jeweiligen Produkte fest.2Neben Mindestanforderungen an die Energieeffizienz betreffen diese EU-weit geltenden Mindest standards bei einigen Produktgruppen auch viele der vorstehend benannten Aspekte einer nachhaltigen Nutzung (wie Reparierbar keit, Senkung von Geräuschemissionen, Senkung des Verbrauchs sonstiger Betriebsmittel).3Bei der Festlegung von umweltbezo genen Anforderungen ist in dieser Warengruppe deshalb immer zu prüfen, ob diese tatsächlich über die gesetzlich verankerten Mindeststandards hinausgehen bzw., ob es notwendig ist, Vor gaben zu formulieren, die über diesen gesetzlichen Rahmen hi nausgehen51.
• Wirksamer Ausschluss des Einsatzes sogenannter Konflikt mineralien zur Vermeidung der besonders gravierenden negativen Auswirkungen auf die Lebenssituation der Men schen in den jeweiligen Anbauregionen.
• In Produktbereichen, wo von der Nutzung der Geräte ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgeht (zum Beispiel Verbrü hungen, elektrischer Schlag, Blendung), ist neben einer risi komindernden Produktgestaltung auf das Vorhandensein einschlägiger Informationsmaterialien und gegebenfalls einschlägiger Unterweisungen zur sachgerechten Geräte nutzung zu achten.
3.2 GESETZLICHE VORGABEN UND KENNZEICHNUNGEN SOWIE GÜTEZEICHEN
In den produktgruppenspezifischen Verordnungen werden auch die jeweils spezifischen Berechnungsgrundlagen für die Umsetzung der bekannten Energieverbrauchskennzeichnung52 definiert.
3.2.1 Gesetzliche Vorgaben und Kennzeichnungspflichten
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass seit März 2021 hier schritt weise eine sogenannte Reskalierung dieser Kennzeichnungen erfolgt, in deren Rahmen nach und nach für alle Produktgruppen
1Zahlreiche Geräte der Warengruppe „Informations- und Kommu nikationstechnik“ fallen in den Regelungsbereich der Ökodesign- Rahmenverordnung (EU) 2024/1781.2Im Rahmen der Umsetzung
150 Dies ist bis auf Mikrowellen und Wasserkocher für alle Produktgruppen der Warengruppe erfolgt.251 Für die im Rahmen des FHH-Nachhaltigkeitsleitfadens konkret ausformulierten Produktgruppenanforderungen ist diese Prüfung selbstverständlich bereits erfolgt.352 Basierend auf der Verordnung (EU) 2017/1369.