Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Auftragsarten – PDF-Seite 9
2.
2.2 SACHLICHER ANWENDUNGSBEREICH: AUFTRAGSARTEN
2 ANWENDUNG DES NACH HALTIGKEITSLEITFADENS
2.2.1 Liefer- und Dienstleistungsaufträge
1Mit dem Senatsbeschluss vom 26.11.2024 ist der vorliegende „Leitfaden für nachhaltige Beschaffung der Freien und Hanse stadt Hamburg“ (Nachhaltigkeitsleitfaden) ab dem 01.01.2025 grundsätzlich für alle Vergaben öffentlicher Liefer- und Dienst leistungsaufträge der FHH verbindlich und ersetzt damit den bisher geltenden Umweltleitfaden (2019).2Der Begriff Lieferleis tungen bezieht sich dabei insbesondere auf den Kauf von Waren.
2.1 PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH Der Nachhaltigkeitsleitfaden ist für alle Vergaben anzuwenden, die von oder für
• Behörden und Ämter der FHH,
• Landesbetriebe,
• Sondervermögen und
1Umfasst werden daneben auch Ratenkauf oder Leasing, Miet verhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption (§ 103 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB).2Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.3Für In house-Vergaben wird die Anwendung des Nachhaltigkeitsleit fadens empfohlen.
• Staatlichen Hochschulen
durchgeführt werden.
Staatliche Hochschulen müssen im Rahmen von experimenteller Materialforschung den Leitfaden nicht anwenden.
1Im Falle von Einkaufskooperationen mit anderen öffentlichen Auftraggebern ist gem.2§ 1 Abs. 2 HmbVgG zu verfahren.3Abwei chungen vom Nachhaltigkeitsleitfaden sind in diesem Fall möglich.
2.2.2 Bauleistungen
Für die Auftragsvergabe von Bauleistungen wurde der Nachhal tigkeitsleitfaden auch in das Bauvergaberecht von Hamburg als Orientierungshilfe mit der Maßgabe eingeführt, seine Vorgaben so weit wie möglich zu berücksichtigen (Ziffer 6.9.3 VV-Bau).
Den öffentlichen Unternehmen wird dieser Nachhaltigkeitsleit faden als Orientierung empfohlen.
Zu beachten ist, dass sich die im Nachhaltigkeitsleitfaden zitierten Wertgrenzen ausschließlich auf Vergaben öffentlicher Liefer- und