Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.4 Schuhe – PDF-Seite 191
Textilien und Schuhe
99 – Anhang I
Eine über diese Eigenerklärung substanziell hinausgehende Nach weisführung in Bezug auf die Einhaltung der relevanten Arbeits- und Sozialstandards auf der Ebene der Herstellung (Konfek tionierung) der Schuhe kann im Rahmen der Zuschlagskriterien mit einem Gewicht von mindestens 10 bis 20 Prozent gewichtet werden.
1gestellt wurden.2Dafür ist der entsprechende Vergabevordruck Nr. 04 „Eignung“ gemäß Anhang II der HmbVgRL zu verwenden.
Zusätzlich sollte bei entsprechender Marktverfügbarkeit im Rah men der Ausführungsbedingungen vorgegeben werden, dass bei der Auslieferung der Produkte (warengruppenspezifische Konkretisierung der Verpackungsvorgaben im allgemeinen Teil):
• als Transportverpackungen nur ressourcenschonende Verpa ckungen aus gut rezyklierbaren Materialien wie 100 Prozent PE/PP-Folie oder aber aus Kartonagen mit > 90 Gewichts prozent Sekundärfasern oder, dass
5.4.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
1Im Rahmen der Ausführungsbedingungen sind in Abhängigkeit von der Art der beschafften Produkte jeweils Regelungen festzulegen, die eine möglichst lange Nutzbarkeit der Schuhe unterstützen.2Dies können insbesondere Regelungen sein, die sicherstellen, dass während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Textil-Produkte:
• Mehrwegtransportverpackungen zum Einsatz kommen.
5.4.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
• eine fachgerechte Pflege angeboten/durchgeführt wird,
• die Durchführung von Reparaturen erfolgt,
• übliche Verschleiß- und Ersatzteile (insbesondere Reißver schlüsse, sowie Haken, Ösen und Ähnliches) verfügbar ge macht werden.
Bei der Beschaffung von Schuhen aus Textilien oder Leder sind die Bieter gemäß den Vorgaben zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG und in Umsetzung der einschlägigen Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu verpflichten, dass die gelieferten Waren nicht unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen her