Nachhaltigkeitsleitfaden HH
15.3 Übergreifende Vorgaben – PDF-Seite 286
Haushaltsgeräte
194 – Anhang I
1der bekannten Energieverbrauchskennzeichnung181 definiert.2Seit März 2021 erfolgt hier schrittweise eine sogenannte Reskalierung dieser Kennzeichnungen, in deren Rahmen nach und nach für alle Produktgruppen die „+“-Klassen abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet werden182.3Die Berechnungsgrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung für den jährlichen Stromverbrauch können auch im Rahmen der Lebenszykluskostenberechnungen verwendet werden.
Sektorspezifische Siegel, Label oder andere Kennzeichnungen in Bezug auf die soziale Nachhaltigkeit sind am Markt nicht etabliert.
Weitere Informationsquellen
• Datenbank zu Haushaltsgroßgeräten
• Informationen zum neuen EU-Energielabel
115.3 ÜBERGREIFENDE VORGABEN Für die Warengruppe Haushaltsgeräte gibt es für die Bedarfs analyse, die Leistungsbeschreibung, die Zuschlagskriterien und die Ausführungsbedingungen einige generelle Informationen und Vorgaben, die über die gesamte Warengruppe hinweg gelten.2Diese werden nicht bei den einzelnen Produkten wiederholt dargestellt, sondern stehen im Folgenden „vor die Klammer“ gezogen.
1Die sogenannte EPREL-Datenbank (European Registry for Energy Labelling)183 weist die Energieeffizienzklasse aller Produkte in den Produktgruppen auf dem EU-Markt aus, die unter die Ener gieverbrauchskennzeichnung fallen184.2Diese Datenbank185 kann deshalb dafür genutzt werden zu überprüfen, für welche jeweils höchste Energieeffizienzklasse bei den verschiedenen Produkt gruppen Geräte auf dem EU-Markt verfügbar sind.
Die weiteren „produktgruppenspezifischen“ Vorgaben finden sich dann nachfolgend im Kontext der einzelnen Produktgruppen.
Angesichts der bestehenden gesetzlichen Mindestanforderungen und Kennzeichnungsvorgaben gibt es für die Produktgruppen innerhalb der Warengruppe Haushaltsgeräte nur (noch) wenige Typ-I-Umweltzeichen, also zum Beispiel das Umweltzeichen Blauer Engel oder das EU-Umweltzeichen.
1181 Basierend auf der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Feststellung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU.2182 Weitergehende Informationen zum Thema unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung.3183 Vgl. https://eprel.ec.europa.eu/screen/home.4184 In dieser Warengruppe unterliegen neben Mikrowellen und Wasserkochern auch die Staubsauger nicht der Energieverbrauchskennzeichnungspflicht.5185 Oder auch die Effizienz Check-Datenbank unter: https://www.label2020.eu/product-search.