Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.10 Reinigungsdienstleistungen: Unterhaltsreinigung – PDF-Seite 213
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
121 – Anhang I
triebsanweisung im Objekt vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
• Nutzung, Reinigung und Lagerung von wiederverwend baren Reinigungsprodukten,
• Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Reinigungs verfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel aufgrund von Gesundheits-, Umwelt- oder Materialschädigung jeder zeit schriftlich zu untersagen.
• Reduktion der Verwendung von Wegwerfprodukten,
• sparsamer Verbrauch von Wasser und Energie,
• fachgerechte Entsorgung von Reinigungsverpackungen und Reinigungsmittelresten.
• Einwegmüllsäcke müssen aus Recyclingmaterial nach den Anforderungen des Blauen Engels DE-UZ 30a (vgl. ent sprechende Anforderungen in der Warengruppe „Gebäude management“) bestehen.
1Die Schulungen sind für die Teilnehmenden leicht verständ lich und bei Bedarf mehrsprachig durchzuführen.2Für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt eine Schulung zeit nah zur Einstellung.3Bei Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt.4Der Bieter hat die Schulungen zu doku mentieren.5Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, -dauer und der exakten Bezeichnung der geschulten Produkte.6Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter:innen.7Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
• Die Reinigungskräfte sind für die getrennte Entsorgung der folgenden Müllfraktionen zum Entsorgungsstützpunkt verantwortlich: [Müllfraktionen nennen].
• Verpackungen der Reinigungsmittel sowie mögliche Reini gungsmittelreste müssen umweltgerecht entsorgt werden.
1• Der Auftragnehmer hat sein Personal mindestens einmal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den ver wendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten sowie der umweltgerechten Entsorgung der Reinigungsmittel verpackungen und -reste zu unterweisen.2Die Schulungen müssen mindestens die folgenden Inhalte umfassen:
1• Reinigungskräfte müssen mit ausreichender und angepass ter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.2Die Schutzausrüstung muss über eine CE-Kennzeichnung ver fügen.3Die Reinigungskräfte müssen eine Unterweisung zur bestimmungsgemäßen Benutzung der Schutzausrüstung erhalten.
• sach- und fachgerechter Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln (während Gebrauch, Lagerung, Ent sorgung, gegebenenfalls Mischung),
• Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über die Durch führung und Inhalte der gesetzlich geforderten Gefähr