Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.10 Reinigungsdienstleistungen: Unterhaltsreinigung – PDF-Seite 215
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
123 – Anhang I
6.10.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
1Grundsätzlich ist in den Objekten der FHH auf den Einsatz von geringfügig Beschäftigten zu verzichten.2Sofern gemäß den er gänzenden Regelungen zur Leistungsbeschreibung der Einsatz von geringfügig Beschäftigten gestattet ist129, darf die vorgege bene Quote nicht überschritten werden.3Dies gilt grundsätzlich auch bereits zu Beginn der Leistung.4Eine Überschreitung der oben genannten Quote während der ersten drei Monate aus im Arbeitsmarkt liegenden Gründen ist dem AG mitzuteilen.5Der Ein satz von Leiharbeitnehmer:innen ist grundsätzlich unzulässig.6In Ausnahmefällen kann der AG aber auf begründeten schriftlichen Antrag des AN für einen begrenzten Zeitraum den Einsatz von Leiharbeitnehmer:innen gestatten.
1Im Rahmen der Eignungskriterien kann von den Reinigungsunter nehmen ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (vgl. Kapitel 4.5.2) gefordert werden.2Vorab ist jedoch die Marktverfügbarkeit zu prüfen.3Eine verbindliche Vorgabe zur Berücksichtigung von Umweltmanagementsystemen besteht nicht.
1Der AN verpflichtet sich, die von ihm zur Vertragserfüllung ein gesetzten Beschäftigten nicht unter den für sie jeweils gelten den gesetzlichen Mindestentgelt-Regelungen, nach der jeweils gültigen Rechtsgrundlage (AEntG und sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Mindestlohnregelungen etc.), zu entlohnen.2Auch erst während der Vertragslaufzeit eingeführte gesetzliche Mindestentgelt-Regelungen sind vom AN einzuhalten.
1129 Anwendungshinweis: In diesem Fall ist ein entsprechender Hinweis in den ergänzenden Regelungen zur Leistungsbeschreibung in den objektspezifischen Angaben erforderlich.2Formulierungsbeispiel: Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten ist zugelassen.3Eine Quote von XY % darf nicht überschritten werden.