Nachhaltigkeitsleitfaden HH
15.11 Wasserkocher – PDF-Seite 297
Haushaltsgeräte
205 – Anhang I
15.11 WASSERKOCHER Die folgenden Anforderungen gelten für elektrisch betriebene Wasserkocher für den Hausgebrauch.
• Hohe Sicherheitsanforderungen:
• Abschalten nach spätestens 15 Sekunden, wenn ohne Inhalt angeschaltet
• Einhaltung der maximal zulässigen Oberflächentempe raturen nach CENELEC-Guide Nr. 29:2007
15.11.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
• stabiler Stand der Kanne auf dem Sockel
Keine spezifischen Vorgaben.
• gut sichtbare Warnleuchte, die den Betrieb anzeigt
Nachweis: Zum Nachweis legt der Anbieter eine Hersteller erklärung vor, in der dieser für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch entsprechende technische Produktinformationen (inklusive Sicherheitsdatenblätter) belegt.
15.11.2 Spezifische Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
• Energieeffizienz
• geringer Stromverbrauch: maximal 0,117 Kilowattstunden/ Liter (bei Ausgangstemperatur 15 °C und 1 bar Druck)
15.11.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
• automatische Abschaltung beim Erreichen der Zieltem peratur
1Für diese Produktgruppe enthält der Leitfaden keine verbindlichen Vorgaben für die Berücksichtigung von Zuschlagskriterien.2Eine besondere Umweltfreundlichkeit kann jedoch mit mindestens 10 bis 20 Prozent in die Angebotswertung einfließen.
• Wasserverbrauch
Wasserstandsanzeige zur sparsamen Dosierung ab mindes tens 0,5 Liter mit Mindestskalierung in 0,25-Liter-Schritten
Eine über die Produktvorgaben hinausgehende Anforderung, die sinnvoll als Kriterium für solch eine besondere Umweltverträg lichkeit Verwendung finden kann, ist die folgende Anforderung an die Schadstoffarmut:
• Schadstoffausschluss
In den Kunststoffen im Behälter dürfen gemäß Kapitel 4.2.5. dieses Leitfadens (Chemikalien und Schadstoffe: Ausschluss gefährlicher Stoffe) keine gefährlichen Stoffe enthalten sein.
• Bauteile, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen die Bestimmungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-