Nachhaltigkeitsleitfaden HH
13.3 Medizinische Geräte – PDF-Seite 265
Medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien
173 – Anhang I
1• Für die Geräte muss die Verfügbarkeit eines (Voll-)War tungs- und Reparaturservices für > 10 Jahren garantiert werden171.2Außerdem sind detaillierte aktuelle Reparatur anleitungen und entsprechende Verschleiß- und Ersatzteile sowie Softwareupdates für diesen Zeitraum frei zugänglich verfügbar zu machen.
Informationen zum Gehalt des/der im Rahmen dieses Auf trags erworbenen Produktes/e an besonders besorgnis erregenden Stoffen (SVHC), die auf der „Kandidatenliste“ nach Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (RE ACH-Verordnung) stehen, damit der Auftraggeber durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen sicherstellen kann, dass die Benutzer des Produkts diese Information erhalten und sich entsprechend verhalten können.
• Bei medizinischen Tiefkühltruhen sind nur Kühlmittel mit einem GWP100 (Treibhausgaspotenzial) < 10 einzusetzen.
1Nachweis: Zum Nachweis legt der Anbieter eine Hersteller erklärung vor, in der dieser für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt.2Dies wird durch entsprechende technische Produktinformationen sowie ein Beispielexemplar des Leitfadens zur Maximierung der Umweltleistung belegt.
1• Es ist ein Leitfaden mit detaillierten Hinweisen zur Maximie rung der Umweltleistung des betreffenden medizinischen Geräts bereitzustellen.2Diese Bedienungsanleitung ist zu sammen mit dem Gerät digital zur Verfügung zu stellen.3Die Dokumentation enthält folgende Hinweise, die eine Mindest anforderung darstellen und keinen Einfluss auf die klinische Leistung des Geräts haben:
13.3.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Anleitung für Benutzer für einen Gebrauch des Geräts mit dem Ziel der Minimierung der Umweltauswirkungen während der Nutzung des Gerätes, darunter Hinweise zur Minimierung des Verbrauchs von Energie, Wasser und Ver brauchsgütern/Teilen sowie zur Minimierung von Emissionen;
1Die Bewertung der Angebotspreise dieser energieverbrauchs relevanten Geräte ist im Oberschwellenbereich auf Basis von Lebenszykluskosten (vgl. § 67 VgV und Ziffer II.7.2 und II.11.2 der HmbVgRL) durchzuführen.2Den Vergabeunterlagen ist folgende Textpassage hinzuzufügen:
Empfehlungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Geräte nach der Nutzung inklusive entsprechender Rücknahmean gebote durch den Hersteller;
• Auf Basis der von dem öffentlichen Auftraggeber bereitge stellten Angaben zum geplanten täglichen Nutzungsmuster („kundenspezifisches Nutzungsszenario“) sind durch die
171 Dieser Wert ist ggf. für einzelne Gerätegruppen entsprechend anzupassen.