Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.4 Gemeinschaftsverpflegung (Kantinenbetrieb und Veranstaltungscatering) – PDF-Seite 165
Lebensmittel und Kantinen- sowie Cateringleistungen
73 – Anhang I
4.3.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
1Dies erfolgt anhand eines Vergleiches der einzelnen Prozentwerte der Bioqualität mit dem in dieser Kategorie höchsten Prozent wert.2Ausgehend von diesem Prozentwert wird die Bioqualität wie folgt abgestuft bewertet:
Keine Vorgaben.
14.4 GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG (KANTINENBETRIEB UND VERANSTALTUNGSCATERING) Die folgenden Anforderungen gelten für alle Formen der Ge meinschaftsverpflegung mit der Ausnahme, dass sie nicht auf Einsatzverpflegungen für Behörden mit Sicherheitsaufgaben anzuwenden sind.2Auch die Verpflegung in Schulkantinen und in der Kindertagespflege wird in diesem Leitfaden nicht explizit geregelt.
• Bio-Anteil: ≥ 90 % (Gold Standard) = maximal mögliche Punktzahl
• Bio-Anteil: ≥ 50 % (Silber Standard) = die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl
• Bio-Anteil: ≥ 40 % = ein Drittel der maximal möglichen Punkt zahl
4.3.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
1Bei der Vergabe von Konzessionen sind entsprechend dem Ham burgischen Vergabegesetz grundsätzlich nur die Tarif- und Min destlohnbestimmungen verpflichtend anzuwenden.2Im Umkehr schluss heißt dies jedoch nicht, dass soziale und umweltbezogene Aspekte sowie solche der Qualität und Innovation bei nationalen Konzessionsvergaben nicht trotzdem Berücksichtigung finden dürfen.3Die nachfolgenden Ausführungen können daher auch bei Konzessionsvergaben entsprechend herangezogen werden.
Die folgenden Vorgaben sind in die Ausführungsbedingungen zu übernehmen:
1Die in der Leistungsbeschreibung (und bei den Zuschlagskrite rien) genannten Nachweise sind im Rahmen der Auftragsaus führung zu erbringen.2Der Dienstleister hat hierfür eine Bilanz des Gesamtwareneinsatzes zu erstellen und dem Auftraggeber die entsprechenden Zertifikate und Gütezeichen zur Verfügung zu stellen.