Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.2 Anforderungen an Inhaltsstoffe und Materialien – PDF-Seite 49
49 – Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit
Umsetzung in der Beschaffung
1kann ebenso wie die Vergleichbarkeit von Gütezeichen durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht werden.2Die vorstehenden Angaben finden sich auch im „Beschaffungserlass für Holzprodukte“ des Bundes.44
1In den Produktvorgaben ist zu fordern, dass Holz bzw. Holzproduk te nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.2Die folgende Formulierung ist in die Vergabeunterlagen zu übernehmen:
Hinweis: Für bestimmte Warengruppen und Produkte enthält der Anhang I des Nachhaltigkeitsleitfadens spezifischere Vorgaben an die eingesetzten Holzmaterialien und die Nachweisführung.
• Die angebotenen Holzmaterialien müssen nachweislich
• aus deutscher oder EU-Forstwirtschaft stammen oder
• nach FSC (Forest Stewardship Council40) und PEFC (Program me for the Endorsement of Forest Certification Schemes41)42 oder gleichwertig zertifiziert sein oder
• die im Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllen.
4.2.4 Anforderungen an Biokunststoffe
Werden als „nachwachsende Rohstoffe“ bei der Produktherstellung sogenannte „Biokunststoffe“ bzw. „biobasierte Kunststoffe“ ein gesetzt, so sind zur Vermeidung irreführender Zuordnungen und negativer Umweltfolgen sowie sozialer Probleme die folgenden Anforderungen in die Produktvorgaben aufzunehmen:
1Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter die Einhaltung der oben genannten Anforderung an Holzmaterialien.2Der Bieter verpflich tet sich, die zur Erfüllung der Kriterien angegebenen Nachweise auf Verlangen des Auftraggebers jedoch spätestens mit der Zuschlags erteilung vorzulegen43.3Die Erfüllung der Kriterien des FSC oder PEFC
140 Vgl. www.fsc-deutschland.de.241 Vgl. www.pefc.de.342 PEFC und FSC sind die bedeutendsten Standards für nachhaltige Forstwirtschaft, nach denen sich Betriebe zertifizieren lassen können.4Die Betriebe müssen ökologische, ökonomische und soziale Krite rien erfüllen, die teilweise über den gesetzlichen Anforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze liegen.543 Hinweis: Bei Holzlieferungen oder noch anzufertigenden Produkten kann es u. U. nicht möglich sein, den Nachweis bereits vor Zuschlagserteilung zu erbringen.6In diesem Fall kann hier auch ein späterer Zeitpunkt angegeben werden.7In diesem Fall ist die Formulierung wie folgt zu wählen: Bei der Anlieferung von Holz bzw. des Holzproduktes ist am Leistungsort die Zertifizierung oder ein entsprechender Herkunftsnachweis zu erbringen.844 Gemeinsamer Leitfaden zum Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 („Beschaffungserlass für Holzprodukte“) der am Erlass beteiligten Bundesministerien (verwaltungsvorschriften-im-internet.de).