Nachhaltigkeitsleitfaden HH
1.4 Papier und Papierprodukte – PDF-Seite 98
Büroverbrauchsmaterialien
6 – Anhang I
1.4.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
• die Umstellung auf rein digitale Ablagesysteme,
• die konsequente Einstellung von Druckern auf zweiseitige Ausgabe oder
Bereits im Rahmen der Bedarfsanalyse ist der Staatsrätebeschluss vom 10.04.2017 zu beachten, der besagt:
• die Wiederverwendung von Stehsammlern, Aktenordnern und vergleichbaren Papierprodukten.
• Es wird ausschließlich Recyclingpapier verschiedener Gram maturen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (UZ 14) aus geschrieben.
1.4.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
• Die Behörden und Ämter der FHH, Landesbetriebe und die Verwaltenden von Sondervermögen werden verpflichtet, ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden.
• Bei Papieren und Kartonagen müssen6 die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel für Papier (DE-UZ 14a) erfüllt werden.7
• Den staatlichen Hochschulen sowie den öffentlichen Unter nehmen wird die Verwendung von Recyclingpapier empfohlen.
• Bei Fertigerzeugnissen, die vorwiegend, das heißt zu > 95 Prozent aus Papier und Karton bestehen (Papierprodukte), müssen diese die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel für Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier und -karton (DE-UZ 14b) erfüllen.
Darüber hinausgehend ist zu prüfen, ob Recyclingpapier mit einem Weißegrad von maximal 70 (nach ISO) beschafft werden kann.
1Im Kontext mit der Neubeschaffung von Papieren und Papier produkten sollten in jedem Fall auch mögliche Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion hinterfragt werden.2Dazu zählen beispiels weise:
1Nachweise: Der Anbieter muss die Einhaltung dieser Anforderung nachweisen.2Der Nachweis ist erbracht, wenn die Produkte die folgenden oder gleichwertige Gütezeichen tragen8:
• die Umsetzung papierloser Büro-/Verwaltungsabläufe,
16 Gem.2Staatsrätebeschluss vom 10.04.2017.37 Sonderregelung für Beschaffungen des Hamburger Staatsarchivs: Werden Akten analog oder hybrid (d. h. akten- bzw. entscheidungsrelevante Unterlagen enthalten analoge Anteile) geführt, so muss das dabei genutzte Papier nach DIN EN ISO 9706 zertifiziert sein.4Hintergrund: Das Staatsarchiv Hamburg ist nach § 1 Abs. 1 HmbArchG verpflichtet, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.5Archivgut sind all jene Unterlagen, die vom Staatsarchiv als archivwürdig bewertet und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.6Damit können potenziell alle Unterlagen zu Archivgut werden.7Dauerhaft erhalten werden kann jedoch nur Schriftgut auf alterungsbeständigem Papier gemäß dieser DIN-Norm.88 Zu den Anforderungen an den Nachweis durch gleichwertige Gütezeichen vgl. einschlägige Ausführungen im Kapitel 3.4 des Nachhaltigkeitsleitfadens.