Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.4 Aufbau des Nachhaltigkeitsleitfadens – PDF-Seite 11
11 – Anwendung des Nachhaltigkeitsfadens
1mehr als 10-20 Prozent Mehrkosten4 im Vergleich zu herkömmlichen5 Leistungen anfallen.2Das Leistungsbe stimmungsrecht der FHH als öffentliche Auftraggeberin erlaubt es, diese höheren Mehrkosten in Kauf zu nehmen, weil § 1 LHO die Nachhaltigkeit ausdrücklich als Ziel der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nennt.3Eine Abwägung im Einzelfall kann demnach ergeben, dass auch höhere Mehrkosten aufgrund von Nachhaltigkeitser wägungen einem sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln entsprechen.
2.4 AUFBAU DES NACHHALTIGKEITSLEITFADENS Der Nachhaltigkeitsleitfaden ist wie folgt aufgebaut:
• Kapitel 3 enthält allgemeine Hilfestellungen zur Berück sichtigung und Verortung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren.
1• Die Kapitel 4 und 5 beschreiben allgemeine ökologische und soziale Nachhaltigkeitsanforderungen.2Diese gel ten potenziell für jegliche zu beschaffende Produkte und Dienstleistungen, sofern ein hinreichender Bezug zum Auf tragsgegenstand gegeben ist.3Die Kapitel 4 und 5 gelten somit auch für solche Produkte und Dienstleistungen, die nicht explizit im Leitfaden genannt sind.4Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass es nicht möglich ist, im Zuge eines Leitfadens für jegliche in der Zukunft zu beschaffende Produkte und Dienstleistungen konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen zu formulieren.
Zudem kann bei der Vergabe eines Dienstleistungsauftrags ohne Umweltrelevanz oder ohne soziale Auswirkungen von nachhal tigkeitsbezogenen Anforderungen abgesehen werden.
1Die Nichtanwendung des Nachhaltigkeitsleitfadens ist in der Vergabeakte zu dokumentieren.2Weitere Ausführungen finden sich in Ziffer I.8.1 HmbVgRL.
1Nicht alle der dort genannten Nachhaltigkeitsaspekte sind auf jeden Beschaffungsgegenstand anwendbar.2Auch der Grad der Konkretisierung reicht von allgemeinen Hinweisen bis hin zu kon kreten Textvorlagen für die Vergabeunterlagen.3Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, welche der Aspekte zum Auftragsgegenstand passen und sich in den Vergabeunterlagen umsetzen lassen.
Die Anwendung des Leitfadens ist in den technischen Verfahren und im Vertragskataster in der dort dafür vorgesehenen Art und Weise zu erfassen.
14 Abhängig von der Kostenvarianz der Angebote in der Warengruppe.25 „Herkömmlich“ bezieht sich auf Beschaffungskosten ohne durch diesen Leitfaden vorgenommene zusätzliche Vorgaben, sofern Informationen hierzu aus vergangen Beschaffungen vorliegen.