Nachhaltigkeitsleitfaden HH
16.10 Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume – PDF-Seite 309
Gebäudemanagement und Innenausbau
217 – Anhang I
16.10 BODENBELÄGE, PANEELE UND TÜREN AUS HOLZ UND HOLZWERKSTOFFEN FÜR INNENRÄUME Gilt für
1• Der „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen Beschaf fung von Bodenbelägen, Paneelen und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“ des Umweltbundesamts führt diese Anforderungen detailliert auf.2Er ist der Ausschrei bung beizufügen und zur Nachweisführung heranzuziehen.
• im Innenraum einzusetzende verwendungsfertige Boden beläge, die eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen sowie Paneele und Innentürelemente.
Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des oben genannten Anbieterfragebogens einschließlich der dort zum Nachweis benannten Dokumente.
• Produkte aus mehr als 60 Vol-%, aus Holz und/oder Holz werkstoffen (Spanplatten, Tischlerplatten, Faserplatten, Furnierplatten, jeweils unbeschichtet oder beschichtet).
16.10.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
16.10.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.
Keine spezifischen Vorgaben.
16.10.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
16.10.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Keine spezifischen Vorgaben.
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
16.10.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
• Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerk stoffen für Innenräume müssen in emissions- und schadstoff armer Ausführung sowie aus nachhaltiger Forstwirtschaft beschafft werden.
Keine spezifischen Vorgaben.
• Diese und alle weiteren Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel für emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (DE-UZ 176, Ausgabe 2013)“ müssen erfüllt werden.