Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.7 Berücksichtigung von bevorzugten Bietern im Vergabeverfahren – PDF-Seite 82
82 – Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit
3. Transport und Mobilität:
6. Beschaffung von Produkten:
Barrierefreiheit im Verkehrssektor kann durch Ausschrei
Bei der Beschaffung von Produkten sollten Ausschreibun
1bungen für barrierefreie Transportmittel, Haltestellen, Bahn steige und Informationssysteme sichergestellt werden.2Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass öffentliche Verkehrsmittel für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind.
1gen sicherstellen, dass die Güter barrierefrei gestaltet sind.2Dies kann sich auf Produkte von Alltagsgegenständen bis hin zu spezialisierten Ausrüstungen erstrecken.
7. Gesundheitswesen:
In öffentlichen Ausschreibungen im Gesundheitswesen
4. Dienstleistungen und Veranstaltungen:
sollte die Barrierefreiheit von medizinischen Einrichtungen, Gesundheitsdienstleistungen und -informationen berück sichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie für alle Pa tienten zugänglich sind.
Ausschreibungen für Dienstleistungen, wie beispielsweise
1kulturelle Veranstaltungen, Konferenzen oder touristische Angebote, sollten Barrierefreiheit berücksichtigen.2Dies kann die Bereitstellung von barrierefreien Zugängen, das Dolmetschen (zum Beispiel Übersetzung in Deutsche Ge bärdensprache und Leichte Sprache) oder die Bereitstellung von anderen Unterstützungsdiensten umfassen.89
5.7 BERÜCKSICHTIGUNG VON BEVORZUGTEN BIETERN IM VERGABEVERFAHREN Unternehmen, die sich für die Integration von Menschen mit Be hinderungen und benachteiligten Personengruppen einsetzen, können als „bevorzugte Bieter“ im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden.
5. Kommunikation und Dokumentation:
Auch die Barrierefreiheit von Ausschreibungsunterlagen
1kann wichtig sein.2Texte sollten leicht verständlich und in barrierefreien Formaten verfügbar sein.
Gemäß § 3a Abs. 5 HmbVgG können als „bevorzugte Bieter“ anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) nach § 219 Abs. 1 SBG IX, Inklusionsbetriebe nach
89 Hinweise zur Durchführung nachhaltiger Veranstaltung finden sich auch im Anhang IV dieses Leitfadens.